Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung?
So geht’s: Dokument fotografieren, Angebot anfragen, übersetzen lassen.
Beglaubigte Übersetzungen ab 49,- Euro
Beglaubigte Übersetzung beauftragen
Schon Ab 49,- Euro (+MwSt.) erhalten Sie bei uns eine beglaubigte Übersetzung. Die Kosten variieren je nach Sprachkombination und Dokumententyp.
Fragen Sie ein unverbindliches Angebot für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Unterlagen an.
Wir benötigen einen Scan oder ein Foto des originalen Dokuments, sowie die Angabe in welchem Land die Übersetzung vorgelegt werden soll.
Wir übersetzen unter anderem folgende Dokumente
Abiturzeugnis | Diplom |
Abschlusszeugnis | Ausweis |
Hochschulabschlusszeugnis | Personalausweis |
Master-Zeugnis | Reisepass |
Bachelor-Zeugnis | Führerschein |
Eheurkunde | Finanzunterlagen |
Heiratsurkunde | Verträge |
Geburtsurkunde | Vorverträge |
Sterbeurkunde | Medizinische Unterlagen |
Scheidungsurkunde | Attest |
Urteile | Apostille |
Urkunden jeglicher Art etc. | Zeugnisse jeglicher Art etc. |
Beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen werden immer dann benötigt, wenn fremdsprachliche Dokumente im In- oder Ausland anerkannt werden sollen. Sei es für die Bewerbung an einer Universität, einen Auslandsaufenthalt, eine Anerkennung fremder Dokumente in Deutschland z.B. vor dem Standesamt oder Gericht oder die Anerkennung deutscher Dokumente im Ausland. Verträge, Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, Diplome und Urkunden wie Geburtsurkunden, Hochzeitsurkunden, Scheidungsurkunden, oder amtliche Dokumente wie der Führerschein oder Personalausweis müssen dann jeweils als beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden.
Sprachen
Die häufigsten Sprachen für beglaubigte Übersetzungen sind bei uns Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch.
Aber auch beglaubigte Übersetzungen in und aus den Sprachen Niederländisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Portugiesisch, Tschechisch, Norwegisch, Dänisch, Schwedisch, Ungarisch, Bulgarisch, Slowakisch, Slowenisch, Kroatisch, Türkisch, Griechisch und auch asiatische Sprachen wie Chinesisch, Japanisch, Koreanisch, etc. fertigen wir regelmäßig an.
Eine der beiden Sprachen, also die Ausgangs- oder Zielsprache, sollte Deutsch oder Englisch sein.
Vereidigte Übersetzer
Eine beglaubigte Übersetzung kann in Deutschland nur von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden. Je nach Bundesland werden sie vereidigte Übersetzer, oder auch beeidigte oder ermächtigte Übersetzer genannt und dürfen in Deutschland gerichtlich anerkannte, amtlich beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Die Bezeichnungen beeidigter Übersetzer, vereidigter Übersetzer und ermächtigter Übersetzer hängen von der Rechtsordnung des Bundeslandes ab in dem das zulassende Landgericht oder Oberlandesgericht seinen Sitz hat und sind gleichwertig. Gerichtlich vereidigte, beeidigte oder ermächtigte Übersetzer werden umgangssprachlich auch amtlich beglaubigter Übersetzer oder auch beglaubigter Übersetzer genannt.
Diese Übersetzer dürfen nicht nur für das jeweilige Landgericht oder Oberlandesgericht arbeiten dürfen, bei dem sie zugelassen sind, sondern in der Regel für alle Behörden und Gerichte weltweit.
Unsere vereidigten Übersetzer sind an verschiedenen Gerichten in Deutschland vereidigt und fertigen beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente in und aus den meisten Sprachen an.
Telefon
+49 (0)30 47980813
Adresse
Greifswalder Str. 41, 10405 Berlin